Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf.
Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sogenannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang eine bestimmte, vom Landesrecht abhängige Mindestfläche. Bejagbare Flächen sind im Jagdkataster verzeichnet.
Informationen:
Die bejagbare Fläche der Jagdgenossenschaft Oberveischede zu der auch die Einhöfe Fahlenscheid, Neuenwald und Tecklinghausen gehören, beträgt ca. 675 ha.
Es bestehen zwei etwa gleich große Reviere nördlich und südlich der Bundesstraße 55.
Die Flächengröße der insgesamt 117 Jagdgenossen liegen zwischen 57 ha und 123 m².
Bei Abstimmungen müssen grundsätzlich die Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Jagdgenossen und die Mehrheit der von ihnen vertretenden Flächen gegeben sein.
Anschrift
Jagdgenossenschaft Oberveischede
Laura Weiskirch-Nies
Am Rennenberg 15
57462 Olpe
Jagdvorsteher
Florian Middel
0151 23528085
Schrift- und Kassenführerin
Laura Weiskirch-Nies
0151 28942040